Allgemeine Gerichtsbarkeit

Einen besonders ausgeprägten patrimonial-herrlichen Charakter besaßen die Herrschaften Desenburg und Fürstenberg mit ihrem bedeutenden Umfang und ihrer Kumulation von Binnen-, Feld- und Kriminalgerichtsjurisdikation. Man strafte in diesen “Herrschaften” alle Polizeivergehen durch eigene Amtsträger, auch Feld- und Holzfrevel. Der Patrimonialherr stellte Dorfvorsteher, Nachtwächter und Schatzkollektor an. Auch erließ man in eigener Regie Auflagen zu öffentlichen Diensten, wie sie sonst nur Inhabern landesherrschaftlicher Gewalt zustanden.

Es wurden auch schwere Kriminalfälle behandelt, die mit dem Tode bestraft wurden. Hinter der Tür im Keller zeugen sieben enge fensterlose Kerkerzellen mit Kettenringen von den Haftumständen vergangener Jahrhunderte. Überaus viele Todesurteile fällte das Gericht in der Zeit des Hexenwahns. Weil der letzte Hexenprozess noch 1702 stattfand, heißen die Fürstenberger bei ihren Nachbarn “Hexenverbrenner”.

Das letzte Todesurteil wurde 1786 gegen Johannes Schmidt wegen Diebstahls gesprochen und an der Richterstätte der Herrschaft Fürstenberg, dem Galgen, am Eiler Berg vollstreckt.

Im französischen Königreich Westphalen wurde die Gerichtsbarkeit neu geregelt. Das Patrimonialgericht wurde in ein Friedensgericht umgewandelt. Der Gerichtsbezirk umfasste das Kanton Wünnenberg. Die Preußen stellten 1818 die alte Ordnung wieder her. Ein gemeinsam von den Herren von Brenken und von Westphalen eingereichtes Patrimoniales Kreisgericht wurde zuständig für die Orte, in denen beide Familien Grund- und Gerichtsherren waren.

In Folge der Revolution von 1848 wurden die Patrimonialgerichte abgeschafft und Kreisgerichtskommissionen eingerichtet. Mit der Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation im Deutschen Reich wurde 1879 das Königlich Preußische Amtsgericht geschaffen. Dem Gericht in Fürstenberg waren der Amtsbezirk und die Orte Haaren, Dahlheim und Blankenrode zugeordnet. Das Kgl. preußische Amtsgericht befand sich nur noch 14 Jahre im “Alten Gerichtsgebäude”, bevor ein Neubau entstand.

Der Funktionsverlust durch den Gerichtsneubau von 1892 / 1893 führte nicht zum Abbruch des alten Gebäudes. Im Jahr 1893 zog das Gericht in ein von der Gemeinde in der Poststraße in Fürstenberg neu erbautes Gerichtsgebäude mit angrenzendem Gefängnis ein. Das alte Gericht diente übergangsweise noch für Arrestzwecke, gegen Zahlung einer Miete für das Amtsgefängnis.